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BGH, 26.09.1975 - V ZR 180/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtigkeit einer vereinbarten Auflassung auf Grund eines rechtsunwirksamen Austauschversprechens bei Unterdrückung der Gegenleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 237
- MDR 1976, 130
- DNotZ 1976, 95
- DB 1975, 2368
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 30.06.1924 - V 648/23
1. Kann der Grundstücksverkäufer die auf Grund eines formungültigen Kaufvertrags …
Auszug aus BGH, 26.09.1975 - V ZR 180/73
Diese Betrachtungsweise (vgl. auch RGZ 108, 329, 333/335) wird - wenn sie allgemein und unabhängig von den Umständen des Entscheidungsfalles gelten soll - dem Wesen des auf den Austausch von Leistungen gerichteten Geschäfts nicht gerecht. - RG, 12.03.1920 - II 398/19
Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus BGH, 26.09.1975 - V ZR 180/73
Sie übersieht auch die Rechtesprechung, die - bisher bei der Behandlung von Teilzahlungen auf einen als formnichtig erkannten Vertrag - das Schwergewicht der Leistung für den Regelfall nicht in der Einlösung eines unwirksamen Versprechens (der "Erfüllung der Verbindlichkeit" im Sinne von § 814 BGB), sondern in der dem anderen Teile erkennbaren Absicht sieht, ihn zur (freiwilligen) Gegenleistung zu bestimmen und den vereinbarten Austausch zustande zu bringen (§ 812 Abs. 1 Satz 2 BGB); auf RGZ 98, 237, 240 und BGH LM BGB § 313 Nr. 48 sei verwiesen.
- BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78
Rückforderung fehlgeleiteter Renten
§ 814 BGB ist daher dann nicht anwendbar, wenn bei einem auf den Austausch von Leistungen gerichteten, als formnichtig erkannten Vertrag, also in Kenntnis dessen geleistet wird, daß eine wirksame Verbindlichkeit nicht besteht, jedoch in der erkennbaren Erwartung, auch der andere Teil werde die Gegenleistung bewirken und damit den vereinbarten Austausch zustandebringen (vgl. BGH NJW 1976, 237; Urteil vom 21. Mai 1971 - V ZR 17/69 = LM BGB § 313 Nr. 48 Bl. 2 Rs; RGZ 98, 237, 240). - BGH, 26.10.1979 - V ZR 88/77
Schwarzkauf I - § 815 BGB
Dies entspricht herrschender Rechtsprechung und Lehre (Senatsurteile vom 21. Mai 1971, V ZR 17/69, LM BGB § 313 Nr. 48 = MDR 1971, 737 und vom 26. September 1975, V ZR 180/73, NJW 1976, 237; RGZ 98, 237, 240;… Soergel/Mühl, BGB 11. Aufl. § 814 Rdn. 10;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 814 Rdn. 11;… Staudinger/Lorenz, BGB 12. Aufl. § 814 Rdn. 8). - OLG Koblenz, 18.06.2007 - 12 U 1799/05
Anwendung des 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB bei Rückforderung von Leistungen in …
Diese Auffassung wird vom Bundesgerichtshof und Teilen der Literatur gebilligt (vgl. BGHZ 29, 6, 11; BGH JZ 1961, 699; 1971, 556; NJW 1976, 237, 238; 1980, 451;… Palandt/Thomas, BGB § 812 Rn. 89;… Staudinger/Lorenz, BGB § 812 Rn. 110) und ihr folgt auch der Senat.
- OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02
Erwerbsverbot bei Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertargs
bb) Wird trotz der Kenntnis von der Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages geleistet, so liegt dieser Leistung regelmäßig nicht der Wille zur Erfüllung des Grundgeschäfts, sondern der Zweck zugrunde, den vereinbarten Austausch und damit über die Eintragung eine Heilung herbeizuführen (BGH NJW 1976, 237, 238). - OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98
Verweigerung der Erfüllung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages
In diesem Fall ist § 814 BGB nicht anwendbar (BGH JZ 1971, 556; BGH, NJW 1976, 237; BGHZ 73, 202/205 f.;… Palandt/Thomas, aaO., § 814, Rdn. 6). - OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86
Rechtsnatur der Beschaffungstätigkeit von Krankenkassen; Kostenerstattung für …
Jedenfalls ist § 814 BGB hier aber deshalb nicht anwendbar, weil die Kläger zumindest in der Erwartung gehandelt haben, die Beklagte werde die Gegenleistung erbringen und den von ihnen erwünschten Austausch zustandebringen (vgl. BGHZ 73, 202/205; BGH NJW 1976, 237 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 28.10.1993 - 12 U 197/92
Auflasssungsvormerkung und Schwarzkauf
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96 Zwar steht es dem Käufer - und ebenso dem Werkunternehmer - frei, eine zugesicherte Eigenschaft zum Gegenstand einer besonderen Garantieabrede zu machen (BGH NJW 1976, 237).
- LAG Hessen, 24.04.2001 - 7 Sa 1672/00
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Anspruch auf Zahlung einer …
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